GPSR-Pflichtangaben im Onlineshop: die vier Angaben aus Art. 19 und wo sie im Artikelexport stehen
Seit dem 13.12.2024 gilt die Produktsicherheitsverordnung (EU) 2023/988, kurz GPSR. Für Online-Angebote nennt Art. 19 vier Angaben, die das Angebot „mindestens“ enthalten muss. Diese Seite zeigt den Wortlaut, in welchen Spalten eines Artikelexports die Angaben üblicherweise stehen und wo in der Praxis Lücken entstehen.
Der Wortlaut von Art. 19
„Stellt ein Wirtschaftsakteur Produkte online oder über eine andere Form des Fernabsatzes auf dem Markt bereit, so muss das Angebot dieser Produkte mindestens die folgenden eindeutigen und gut sichtbaren Angaben enthalten:
- den Namen, den eingetragenen Handelsnamen oder die eingetragene Handelsmarke des Herstellers sowie die Postanschrift und die E-Mail-Adresse, unter denen er kontaktiert werden kann,
- falls der Hersteller nicht in der Union niedergelassen ist: den Namen, die Postanschrift und die E-Mail-Adresse der verantwortlichen Person im Sinne des Artikels 16 Absatz 1 dieser Verordnung oder des Artikels 4 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2019/1020,
- Angaben, die die Identifizierung des Produkts ermöglichen, einschließlich einer Abbildung des Produkts, seiner Art und sonstiger Produktidentifikatoren, und
- etwaige Warnhinweise oder Sicherheitsinformationen, die gemäß dieser Verordnung oder den anwendbaren Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union in einer Sprache, die für die Verbraucher leicht verständlich ist und die der Mitgliedstaat festlegt, in dem das Produkt auf dem Markt bereitgestellt wird, auf dem Produkt oder auf der Verpackung anzubringen oder in einer Begleitunterlage beizufügen sind.“
Quelle: Verordnung (EU) 2023/988, Art. 19, deutsche Fassung im Amtsblatt der EU (EUR-Lex, CELEX 32023R0988), abgerufen am 06.10.2026.
Von der Verordnung zur Spalte im Artikelexport
Im Shop erscheinen die Angaben meist nur, wenn sie im Artikelstamm oder beim Hersteller-Datensatz der Warenwirtschaft hinterlegt sind. Die Spaltennamen unterscheiden sich je System; die folgenden Namen sind Beispiele, die der kostenlose Check als Vorschlag erkennt. Sie können jede Zuordnung von Hand ändern.
| Art. 19 | Angabe | Typische Spalten im Export |
|---|---|---|
| a | Hersteller: Name | Hersteller, Herstellername, Manufacturer, Marke |
| a | Hersteller: Postanschrift | Hersteller Anschrift, Herstelleradresse, Manufacturer Address |
| a | Hersteller: E-Mail-Adresse | Hersteller E-Mail, Manufacturer Email |
| b | Verantwortliche Person in der EU: Name, Anschrift, E-Mail (nur bei Herstellern außerhalb der EU) | Verantwortliche Person, Responsible Person, EU Responsible |
| c | Produktkennung (zusätzlich Abbildung und Art des Produkts) | EAN, GTIN, MPN, Modell, Typ, Herstellerartikelnummer |
| d | Warn- und Sicherheitshinweise | Warnhinweise, Sicherheitshinweise, Safety Information |
Abbildung und Produktart prüft der Check nicht; er zählt nur, ob die Felder oben befüllt sind.
Wo in der Praxis Lücken entstehen
- Marke statt Hersteller. Viele Artikelstämme führen nur eine Marke. Eine Marke ohne Postanschrift und E-Mail-Adresse deckt Buchstabe a nicht vollständig ab.
- Website statt E-Mail. Lieferantenlisten nennen oft nur eine Website oder ein Kontaktformular. Der deutsche Wortlaut spricht von einer E-Mail-Adresse.
- Hersteller außerhalb der EU ohne verantwortliche Person. Bei Importware fehlt häufig Buchstabe b, obwohl die Angabe beim Lieferanten oder Importeur vorliegt.
- Warnhinweise nur auf der Verpackung. Sie stehen auf dem Produkt oder in der Anleitung, aber nicht im Datensatz und damit nicht im Angebot.
- Altbestand. Artikel, die vor Dezember 2024 angelegt wurden, sind oft nie nachgepflegt worden.
Selbst prüfen: wie viele Artikel betroffen sind
Der kostenlose Pflichtfeld-Check liest Ihren Artikelexport (CSV) und zählt je Angabe, bei wie vielen Artikeln das Feld leer ist. Er läuft vollständig in Ihrem Browser: Die Datei wird nicht hochgeladen, es gibt keine Registrierung und keine Cookies. Am Ende bekommen Sie eine Fehlliste je Artikel als CSV.
Stehen die fehlenden Angaben schon in Lieferantenlisten oder Herstellerdateien, überträgt das Compliance-Los sie in Ihre Artikeldaten (nur für Unternehmer, Festpreis). Was in Ihren Quellen nicht steht, bleibt „fehlt“; es wird nichts erfunden.